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Teilungsversteigerung abwenden

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Erbengemeinschaft blockiert

Teilungsversteigerung abwenden: Einigung erzielen vor dem Gerichtstermin

Die gerichtliche Teilungsversteigerung entzieht den Miterben die Kontrolle über das Vermögen. Das strukturierte Einigungsverfahren ersetzt die Zerschlagung des Nachlasses durch eine einvernehmliche, notariell bindende Gesamtlösung.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Finanzberatung oder Rechtsberatung darstellen. Fragen Sie, bevor Sie Entscheidungen treffen, stets einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Strukturelle Nachteile des gerichtlichen Verfahrens

  • Fremdbestimmung: Der Zuschlag erfolgt an externe Bieter außerhalb des Einflusses der Erbengemeinschaft.
  • Verfahrensdauer: Gerichts- und Gutachterprozesse blockieren die Handlungsfähigkeit aller Beteiligten über längere Zeiträume.
  • Ursachenverfehlung: Der Versteigerungsantrag ist regelmäßig das Symptom ungelöster Beziehungsdynamiken und löst den eigentlichen Konflikt nicht auf.

Strukturvergleich: Gerichtliches Verfahren vs. Familieneinigung

Kriterium Gerichtliche Teilungsversteigerung Strukturierte Familieneinigung
Entscheidungsgewalt Vollständig beim Amtsgericht / Höchstbietenden Bleibt vollständig bei den Miterben
Prozessfokus Erzwungene Vermögensauflösung Interessenklärung und Gesamteinigung
Abschluss Gerichtlicher Zuschlagsbeschluss Notarieller Auseinandersetzungsvertrag
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Adresse

Zentrum für Beratung und Supervision Frankfurt
Schweizer Straße 5
60594 Frankfurt am Main

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info@johannesfaupel.com

Johannes Faupel – Familieneinigung

Zertifiziert von der Systemischen Gesellschaft SG und der Internationalen Gesellschaft für Systemische Therapie.

Über 25 Jahre Erfahrung in der Beratung von Unternehmen, Kliniken, Behörden und Organisationen.

Beratungspraxis im Haus- und Facharztzentrum Frankfurt Sachsenhausen

Beratungszeiten

Täglich nach Vereinbarung

Service: Auf Wunsch auch in den Abendstunden und an Samstagen

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