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Teilungsversteigerung abwenden

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Erbengemeinschaft blockiert

Teilungsversteigerung abwenden: Einigung erzielen, bevor das Amtsgericht zuschlägt

Wenn ein Miterbe die Teilungsversteigerung beantragt hat, droht der Verlust von 20 bis 40 Prozent des realen Immobilienwerts. Das strukturierte Einigungsverfahren stoppt die Zerschlagung des Nachlasses und führt zu einer bindenden notariellen Gesamtlösung.

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Warum der Rechtsweg den Immobilienwert vernichtet

  • Unterpreis-Zuschlag: Bieter auf Zwangsversteigerungen kalkulieren massive Abschläge ein. Das Nachlassvermögen wird weit unter Marktwert zerschlagen.
  • Verfahrenskosten: Gutachterkosten, Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare schmälern den verbleibenden Erlös für alle Parteien.
  • Reine Blockadetaktik: Der Antrag auf Teilungsversteigerung ist meist kein echter Verkaufsabsichtsbeweis, sondern das Resultat ungelöster Beziehungsdynamiken.

Vergleich: Gerichtliche Versteigerung vs. Familieneinigung

Faktor Teilungsversteigerung (Gericht) Strukturierte Familieneinigung
Erlös 20–40 % unter Marktwert 100 % Marktwert (Verkauf / Auszahlung)
Dauer 12 bis 24 Monate Verfahrensdauer Abschluss in 2 bis 6 Wochen
Ergebnis Fremdbestimmter Zuschlag an Dritte Notariell fixierter Auseinandersetzungsvertrag

Eil-Prüfung: Ist die Versteigerung noch abwendbar?

Geben Sie die Eckdaten des Nachlasses ein. Wir prüfen innerhalb von 24 Stunden, ob ein Einigungskorridor besteht.





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Adresse

Zentrum für Beratung und Supervision Frankfurt
Schweizer Straße 5
60594 Frankfurt am Main

069 4800 8888
info@johannesfaupel.com

Johannes Faupel – Familieneinigung

Zertifiziert von der Systemischen Gesellschaft SG und der Internationalen Gesellschaft für Systemische Therapie.

Über 25 Jahre Erfahrung in der Beratung von Unternehmen, Kliniken, Behörden und Organisationen.

Beratungspraxis im Haus- und Facharztzentrum Frankfurt Sachsenhausen

Beratungszeiten

Täglich nach Vereinbarung

Service: Auf Wunsch auch in den Abendstunden und an Samstagen

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