Für Private Banker und Vermögensverwalter: Vorteile der Familieneinigung
Welchen Vorteil hat die Familieneinigung für Private Banker und Vermögensverwalter?
Private Banking und Wealth Management bieten Familien Strategie, Struktur und Zugang zu Experten. Die Familieneinigung schützt das verwaltete Vermögen an der einzigen Stelle, an der es geschlossen abfließt: beim Erbfall in einer zerstrittenen Familie, wenn drei Erben drei eigene Ansprechpersonen suchen und ein über Jahrzehnte aufgebautes Depot in drei Depotüberträge zerfällt. Wo die Beteiligten sich einigen, bleibt die Vermögensverwaltung als Ganzes bestehen, die Privatbank behält die Kundschaft über den Generationenwechsel hinweg, und aus einem Abflussrisiko wird ein Beratungsanlass mit hohem Ertrag. Der Zinseszinseffekt, auf dem jedes langfristige Vermögenskonzept beruht, wirkt ausschließlich in einem Portfolio, das zusammenbleibt, und genau diesen Zusammenhalt sichert eine Einigung unter den Erben.
In welcher Lage befindet sich der Berater, wenn eine Erbengemeinschaft streitet?
Der Berater befindet sich in einer strukturellen Zwickmühle, sobald mehrere Erben widersprüchliche Weisungen erteilen: Die Erbengemeinschaft kann über Nachlassgegenstände nur gemeinschaftlich verfügen, jede Anlageentscheidung setzt damit die Zustimmung aller voraus, und bis zum Nachweis der Erbenstellung ruhen Verfügungen über Depot und Konten. Für die Vermögensverwaltung entsteht daraus eine Lage ohne Handlungsspielraum: Rebalancing und Diversifizierung unterbleiben, Fälligkeiten laufen ins Leere, die Erträge sinken bei unveränderten Verwaltungsgebühren, und jeder Beteiligte erwartet vom selben Berater die Unterstützung seiner eigenen Position. Aus einer strukturierten, ganzheitlichen Vermögenssteuerung wird eine Verwaltung des Stillstands, die Rendite des Portfolios fällt niedriger aus als im klassischen Vergleich, und die Auswirkungen zeigen sich in jedem Reporting.
Welche Erträge entstehen aus einer gelösten Familiensituation?
Aus einer gelösten Familiensituation entstehen die margenstärksten Mandate des Private Banking, weil eine entscheidungsfähige Familie sofort Gestaltungsbedarf hat: Nachfolgeplanung und Nachlassplanung, Vermögensübertragung zu Lebzeiten mit Nießbrauchvorbehalt, die Prüfung einer Familiengesellschaft oder Familienstiftung, Liquiditätsplanung für Abfindungen und Pflichtteilsansprüche, die Bewertung von Unternehmensbeteiligungen und die steuereffiziente Struktur in Abstimmung mit Steuerberater und Fachanwalt. Eine blockierte Familie entwickelt keine Pläne, weil jede Entscheidung eine Zustimmung erfordert, die niemand gibt, während dieselbe Familie nach einer Einigung innerhalb weniger Monate mehrere Gestaltungen beauftragt und dabei individuelle Wünsche, persönliche Ziele und die finanziellen Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt. Als Beispiel: Wer nach einer Einigung weiß, wer das Unternehmen führen wird, kann eine nachhaltige Anlagestrategie für die kommenden zwanzig Jahre entwickeln und das Portfolio auf diese Zukunft ausrichten.
Wie bleibt die Unabhängigkeit des Beraters gewahrt?
Die Unabhängigkeit des Beraters bleibt vollständig gewahrt, weil die Familieneinigung in einem eigenen Verfahren außerhalb der Bankbeziehung stattfindet: Sie behalten Ihre Rolle in der Anlageberatung und der Vermögensverwaltung, treffen keine Aussage zu Erbquoten oder Ansprüchen und bleiben für alle Beteiligten dieselbe verlässliche Adresse. Diese Trennung nimmt aus Ihrer Betreuung genau jene Interessenkonflikte heraus, die entstehen, sobald ein Berater zwischen zwei Kunden derselben Familie vermitteln soll, und sie schützt Sie zugleich vor der nachträglichen Zuschreibung, Sie hätten eine Seite bevorzugt. Ihre Leistungen, Ihr Ansatz und Ihre Investmentphilosophie bleiben davon unberührt, unabhängig davon, ob Ihr Haus als Privatbank, als unabhängiger Vermögensverwalter, als Sparkasse oder als Anbieter mit Honorarberatung am Markt auftritt.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Hinweis an Ihre Kundschaft?
Der richtige Zeitpunkt liegt vor dem Erbfall, und Sie erkennen ihn an vertrauten Signalen aus dem Erstgespräch und der laufenden Betreuung: Ein Unternehmer verschiebt seine Nachfolgeplanung seit Jahren, ein Kunde spricht über ein Kind spürbar anders als über das andere, eine Vollmacht wird ohne erkennbaren Grund geändert, oder eine Familie vermeidet in Ihrer Gegenwart bestimmte Themen. Wer an dieser Stelle einen Hinweis gibt, bewegt sich innerhalb seiner Beratungsaufgabe zur langfristigen Vermögenssicherung, denn ein ungelöster Familienkonflikt wirkt auf das Vermögen wie ein Klumpenrisiko im Portfolio. Anleger und Investoren berücksichtigen Marktrisiken als Regel; das wesentliche Risiko für ein Familienvermögen sitzt am eigenen Esstisch, taucht in keiner Auswertung auf, und Kunden sprechen es von sich aus selten an, obwohl sie sich darüber Sorgen machen.
Welche Rolle spielt die Familieneinigung im Generationenmanagement?
Im Generationenmanagement schließt die Familieneinigung jene Lücke, die zwischen den vorhandenen Werkzeugen offen bleibt: Finanzplanung, Vermögenskonzepte, Testamentsgestaltung und Stiftungslösungen beschreiben, was rechtlich und wirtschaftlich möglich ist, und sie beantworten die Frage nicht, warum eine Familie den vorbereiteten Weg seit drei Jahren nicht geht. Diese Frage betrifft Rollen, Anerkennung und alte Zuschreibungen zwischen Geschwistern, und ihre Klärung entscheidet darüber, ob aus einem Konzept eine unterschriebene Struktur wird. In komplexen Vermögenssituationen mit Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen und Lebensversicherungen lohnt sich dieser Schritt besonders früh, weil die Komplexität der Struktur die Zahl der erforderlichen Zustimmungen erhöht. Wer als verantwortlicher Betreuer den Erfolg über Generationen denkt, verbindet das umfangreiche Wissen seines Hauses mit einer Klärung, die die Familie selbst leisten möchte und für die sie einen Rahmen braucht.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit Ihrem Haus konkret ab?
Die Zusammenarbeit beginnt mit einem telefonischen Hinweis aus Ihrem Haus, folgt anschließend einem festen Ablauf mit Einzelgesprächen und einer gemeinsamen Sitzung in Frankfurt und endet mit einem schriftlich formulierten Ergebnis, das Fachanwalt und Notar in die rechtssichere Form bringen. Ihre Mandatsbeziehung, Ihre Vergütung und Ihre Zuständigkeit bleiben unberührt, die Einigungsarbeit wird über ein Einmalhonorar mit klaren Kostenangaben direkt mit der Familie abgerechnet, und Sie erhalten am Ende eine Kundschaft, die wieder gemeinsam entscheiden kann. Für Ihr Netzwerk aus Steuerberatern, Fachanwälten und Notaren entsteht dabei ein zusätzlicher Zugang, der die Betreuung Ihrer Kunden auf eine breitere Basis stellt.
Wie es weitergeht
Für die konkreten Fallbilder Ihrer Kundschaft führen die Seiten weiter: Erbengemeinschaft blockiert den Immobilienverkauf, Pflichtteilsstreit unter Geschwistern, Gesellschafterstreit im Familienunternehmen und Geschäftsführer-Nachfolge in der Blockade. Was ein weiteres Jahr ohne Entscheidung an Vermögen und Ertrag kostet, rechnet die Seite Kosten der Nichtentscheidung vor und eignet sich als Argumentationshilfe im Kundengespräch.
Für die benachbarten Berufsgruppen bestehen eigene Seiten: für Family Offices und Beiräte, für Fachanwälte für Erbrecht sowie für Notare zur Beurkundungsfähigkeit.
Die Methodik beschreibt die systemische Entscheidungsarchitektur, und das Prinzip der Exzentration ist unter excentration.com dargestellt. Wie sich eine Eskalation abwenden lässt, bevor Verfahren nötig werden, beschreibt Eskalation im Familienstreit abwenden, und warum ein Beteiligter zwischen zwei berechtigten Erwartungen handlungsunfähig wird, zeigt Double Bind im Familienunternehmen.
Für die Zuweisung maßgeblich sind Mandatsablauf und Honorar mit Konditionen und zeitlichem Rahmen, die Praxis in der Schweizer Straße in Frankfurt für den Ort der Zusammenkunft und die Referenzen von Johannes Faupel für die Qualifikation, mit der diese Verfahren geführt werden.
