Für Family Offices und Beiräte: Vorteile der Familieneinigung
Welchen Vorteil hat die Familieneinigung für Family Offices und Beiräte?
Die Familieneinigung stellt die Zustimmungsfähigkeit der Vermögensinhaber her und macht damit die Arbeit anschlussfähig, die im Family Office bereits vorliegt: Allokation über Anlageklassen, Vermögenscontrolling und Vermögensreporting, Steuerplanung, Ankaufsprüfungen, Unternehmensstrukturierung und Nachfolgeplanung. Solange die Unternehmerfamilie uneins ist, bleiben Handlungsempfehlungen zum Familienvermögen Entwürfe, und aus einem Leistungsumfang mit hoher fachlicher Qualität wird eine Sammlung offener Entscheidungen.
Warum wird der Beirat zum Austragungsort eines Familienkonflikts?
Der Beirat ist für Strategie, Kontrolle und Governance mandatiert, und genau dorthin verlagert eine zerstrittene Familie ihre ungeklärten Fragen, weil dort ein Gremium mit Autorität tagt: Ein Gesellschafterstamm sucht Verbündete unter den Beiratsmitgliedern, Eitelkeiten und Egoismen treten an die Stelle der Sachfrage, und die Tagesordnung des Beirats, Aufsichtsrats oder Verwaltungsrats füllt sich mit Themen, für die dieses Gremium kein Mandat besitzt. Beiratsmitglieder tragen dabei Organverantwortung für Entscheidungen, deren eigentlicher Grund außerhalb der Sitzung liegt.
Warum bleibt eine Familienverfassung ohne Einigung wirkungslos?
Eine Familienverfassung, eine Familienstrategie und jede Governance-Regelung beschreiben, wie die Unternehmerfamilie künftig entscheiden will, und ihre Wirkung beginnt an dem Tag, an dem alle Beteiligten sie tragen. Wo die Strategieerstellung ohne vorherige Klärung der offenen Rechnungen zwischen den Stämmen erfolgt, entsteht ein sorgfältig formuliertes Dokument, das in der ersten Krise keinen Bestand hat, weil es Regeln enthält, denen einzelne Beteiligte äußerlich zugestimmt und innerlich widersprochen haben. Im Mittelstand mit gewachsenen Stämmen entscheidet dieser Punkt regelmäßig über den Bestand der gesamten Struktur.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit Ihrem Haus ab?
Die Zusammenarbeit beginnt mit einem Hinweis aus dem Family Office oder aus dem Beirat, folgt einem festen Ablauf mit Einzelgesprächen und einer gemeinsamen Sitzung in Frankfurt und endet mit einem schriftlich formulierten Ergebnis, das Fachanwalt und Notar in die gesellschaftsrechtliche Form bringen. Ihr Mandat, Ihre Vergütung und Ihre Zuständigkeit bleiben unberührt, die Familie mandatiert die Einigungsarbeit direkt über ein Einmalhonorar, und das Gremium erhält Vermögensinhaber zurück, die gemeinsam beschließen können.
Wie es weitergeht
Für die Fallbilder Ihrer Mandanten führen Gesellschafterstreit im Familienunternehmen, Geschäftsführer-Nachfolge in der Blockade, Erbengemeinschaft blockiert den Immobilienverkauf und Pflichtteilsstreit unter Geschwistern weiter. Was ein weiteres Geschäftsjahr ohne Entscheidung kostet, rechnet Kosten der Nichtentscheidung vor. Für die benachbarten Berufsgruppen bestehen eigene Seiten: für Private Banker und Vermögensverwalter, für Fachanwälte für Erbrecht sowie für Notare zur Beurkundungsfähigkeit. Die Methodik beschreibt die systemische Entscheidungsarchitektur, warum ein Beteiligter zwischen zwei berechtigten Erwartungen handlungsunfähig wird, zeigt Double Bind im Familienunternehmen, und das zugrunde liegende Prinzip ist unter excentration.com dargestellt.
Praxis Frankfurt, Schweizer Straße 5
Johannes Faupel · Schweizer Straße 5 · 60594 Frankfurt am Main
Haus und Lage
Das Gebäude Schweizer Straße 5 wurde 1885 errichtet und ist in der Denkmaltopographie der Stadt Frankfurt am Main als Kulturdenkmal erfasst. Der viergeschossige Bau des Späthistorismus mit symmetrischer Gliederung, Werksteinelementen und großzügigen Geschosshöhen stammt aus der Phase, in der Sachsenhausen nach der Eröffnung der Untermainbrücke 1874 vom handwerklich geprägten Vorort zum repräsentativen Erweiterungsgebiet der Stadt wurde. Die Schweizer Straße bildete die zentrale Achse dieser Entwicklung und ist heute eine erste Adresse für Kanzleien, Praxen und Beratungsgesellschaften. Die Liegenschaft liegt im nördlichen Abschnitt zwischen Museumsufer und Schweizer Platz.
Anfahrt
- Aus dem Bankenviertel zu Fuß: Von Taunusanlage, Neuer Mainzer Straße und Willy-Brandt-Platz über die Untermainbrücke in etwa 8 bis 12 Minuten.
- Mit der U-Bahn: Ab Willy-Brandt-Platz zwei Stationen mit U1, U2, U3 oder U8 bis Schweizer Platz.
- Ab Frankfurt Südbahnhof: ICE-, Regional- und S-Bahn-Knotenpunkt, eine U-Bahn-Station entfernt (U1, U2, U3, U8), zu Fuß über die Schweizer Straße 7 bis 10 Minuten, alternativ mit den Straßenbahnlinien 15 und 16.
- Mit dem Auto: Anbindung über die südlichen Ausfallstraßen an B43 und B44 sowie an die Autobahnen A3 und A661.
