Pflichtteilsstreit unter Geschwistern: Einigung ohne jahrelange Auseinandersetzung
Wer ist im deutschen Erbrecht pflichtteilsberechtigt und in welcher Höhe steht der Pflichtteil zu?
Pflichtteilsberechtigt sind im deutschen Erbrecht nach § 2303 BGB die Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder und beim Wegfall eines Kindes dessen Enkel, außerdem die Eltern des Verstorbenen sowie der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, und in der Höhe steht diesen Personen die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils zu, der ihnen ohne Testament oder Erbvertrag zugefallen wäre. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben, weshalb ein enterbtes Kind weder Erbenstellung noch Zugriff auf einzelne Erbschaftsgegenstände wie das Elternhaus erhält, während sich die Pflichtteilsquote je nach Ordnung, Verwandtschaftsgrad, Anzahl der Nachkommen und beim überlebenden Ehegatten zusätzlich nach dem Güterstand unterschiedlich berechnet.
Welche Ansprüche hat ein enterbtes Geschwisterteil gegen den Alleinerben?
Ein enterbtes Geschwisterteil hat gegen den Alleinerben drei aufeinander aufbauende Ansprüche, die Schritt für Schritt geltend zu machen sind: den Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB auf vollständige Informationen über den Nachlass in Gestalt eines Nachlassverzeichnisses, auf Verlangen als notarielles Inventarverzeichnis mit Wertangaben und Immobilienbewertung, sodann den Pflichtteilsanspruch selbst und schließlich den Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB für Schenkungen und Zuwendungen, die der Erblasser zu Lebzeiten ausdrücklich einem Kind zugewendet hat und deren Wert innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Todesfall mit jedem Jahr um ein Zehntel abschmilzt. Unter denselben Voraussetzungen greifen die Ausgleichungspflichten unter Abkömmlingen nach den §§ 2050 ff. BGB und die Anrechnung nach § 2315 BGB, mit denen sich ein bereits übertragenes Familienheim rechnerisch in den Nachlasswert zurückholen lässt, wobei die gesetzliche Regelung der Verjährung eine Frist von drei Jahren ab Kenntnis vom Erbfall und von der beeinträchtigenden Verfügung bestimmt.
Warum eskaliert der Pflichtteilsstreit unter Geschwistern besonders häufig?
Der Pflichtteilsstreit unter Geschwistern eskaliert besonders häufig, weil die Rechenaufgabe über Erbquote, Erbmasse und Pflichtteilsquote eine ältere und wichtigere Frage überlagert: welches Kind welche Stelle bei einem Elternteil hatte, wer zu Lebzeiten gepflegt hat, wer eine Generalvollmacht führte und wer bereits eine Zuwendung erhielt, ohne dass die Eltern dies je ausdrücklich geregelt hätten. Ein häufiges Beispiel: Der Vater hinterlässt ein Testament, das die Schwester zur Alleinerbin bestimmt und den Bruder enterbt, und in Familienkonstellationen mit Halbgeschwistern, Vollgeschwistern, Geschwisterkindern und Patchworkfamilien treffen dann Missverständnisse über die gesetzliche Erbfolge auf alte Spannungen, sodass aus einer Auskunftspflicht ein Erbstreit über Jahre wird, in dem Anwaltskosten, Immobilienbewertung, Teilungsversteigerung und Rechenschaftslegung mehr verbrauchen als die strittige Differenz beträgt.
Wie löst eine systemische Familieneinigung den Pflichtteilsstreit und erhält den Familienfrieden?
Eine systemische Familieneinigung löst den Pflichtteilsstreit, indem sie die Ausgangslage in zwei getrennten Räumen bearbeitet: den Geldanspruch als klare Rechenaufgabe über Nachlasswert, Schenkungen und Ausgleichspflicht auf der einen Seite und die Frage nach Anerkennung, Erinnerungen und Zugehörigkeit auf der anderen, die sich jeder Berechnung entzieht und die Situation dennoch antreibt. Am Ende steht eine von Bruder und Schwester gemeinsam getragene Einigung über die Höhe der Abfindung, die Aufteilung der Vermögenswerte und die Verwendung des Elternhauses, in ihren rechtlichen Voraussetzungen geprüft vom Fachanwalt für Erbrecht und notariell beurkundet, womit sich die Geltendmachung vor Gericht grundsätzlich vermeiden lässt und der Familienfrieden für die nächste Generation erhalten bleibt.
Wie es weitergeht
Steht eine Nachlassimmobilie im Zentrum und blockiert ein Miterbe den Verkauf, führt Erbengemeinschaft blockiert den Immobilienverkauf weiter. Reicht der Streit in ein Familienunternehmen hinein, finden Sie die Konstellationen unter Gesellschafterstreit im Familienunternehmen und Geschäftsführer-Nachfolge in der Blockade. Was ein weiteres Jahr Auseinandersetzung an Anwaltskosten, Nachlasswert und Beziehung verbraucht, rechnet Ihnen die Seite Kosten der Nichtentscheidung vor.
Begleiten Sie pflichtteilsberechtigte Angehörige beruflich, führen die Zuweiserseiten direkt zu Ihrer Fragestellung: für Fachanwälte für Erbrecht, für Notare zur Beurkundungsfähigkeit, für Private Banker und Vermögensverwalter sowie für Family Offices und Beiräte.
Die Methodik hinter diesem Vorgehen beschreibt die systemische Entscheidungsarchitektur. Worin sich dieses Format von der Arbeit eines Mediators unterscheidet, lesen Sie unter Familieneinigung statt Mediation, und warum ein Geschwisterteil zwischen zwei unvereinbaren Loyalitäten handlungsunfähig wird, zeigt Double Bind im Familienunternehmen.
Für die Mandatierung sind drei Seiten maßgeblich: Mandatsablauf und Honorar mit Konditionen und zeitlichem Rahmen, die Praxis in der Schweizer Straße in Frankfurt für den Ort der Zusammenkunft und die Referenzen von Johannes Faupel für die Qualifikation, mit der diese Verfahren geführt werden.
